Auch der Arbeitsschutz wurde schon früh
bei der Marine ernst genommen. Hier ein paar „dampfrelevante“
Zeilen dazu aus dem Leitfaden für den Dienstunterricht in der
Reichsmarine von 1929. Oft erzeugt ja die Praxis die Notwendigkeit von Verboten...
[mdie1929, Seite 281 ff]:
XVII. Abschnitt.
Verhütung von Unglücksfällen und erste Hilfeleistung
Je
gesunder an Leib und Seele der einzelne seinen verantwortungsvollen
Dienst in Maschine und Heizraum versieht, desto seltener werden sich
Unglücksfälle im Betriebe ereignen. Es wird deshalb auf
das Kapitel Gesundheitspflege (Kapitel V im II. Teile des Leitfadens
für den Dienstunterricht in der Reichsmarine) besonders
verwiesen. Hier seien kurz Vorbeugung und erste Hilfeleistung für
Gesundheitsschädigungen und Unfallsarten besprochen, welche
gerade dem technischen Dienste eigentümlich
sind.
1.
Bekleidung im Dienst. Die
Soldaten der Reichsmarine erhalten für besonders schmutzige
oder Körper und Kleidung gefährdende Arbeiten neben ihrer
Uniformstücke leihweise eine Sonderbekleidung. Für
den Dienst in den Maschinen- und Heizräumen erhalten Heizer
Tafelzeug und Unteroffiziere Maschinenanzüge aus festem Stoff.
Als Fußbekleidung, die jedoch nur im Heizraum getragen werden
darf, werden Holzpantoffeln verausgabt. Das
Bedienungspersonal von Ölkesseln und größeren
Dieselmaschinen erhält Lederzeug, um den Körper gegen die
schädlichen Einwirkungen des Teeröles besser abzuschließen
Durch Einwirkung von Teeröl entstehen nämlich zuweilen
Hautentzündungen (Ekzeme). Auf alleinfahrenden Booten ohne Arzt
sollen zur Behandlung solcher Ausschläge mit Borsalbe
bestrichen und verbunden werden; bei nächster Gelegenheit
Vorstellung beim Arzt. Lederzeug hat sich auch bei Bränden und
Dampfgefahr als brauchbares Schutzmittel erwiesen. Für
Arbeiten an größeren Akkumulatoren-Batterien werden
säurefeste Schutzanzüge und Schuhe mit Gummisohlen
geliefert. Die
erhaltene Sonderbekleidung muß bei allen Arbeiten, für
die sie geliefert worden ist, getragen werden. Die Leder oder
sonstigen Schutzanzüge müssen vollständig geschlossen
getragen werden, wenn sie ihren Zweck erfüllen sollen. Die
Benutzung von Schutzanzügen für andere als für die
vorgesehenen Zwecke ist verboten.
…
4.
Verbrennungen und Verbrühungen Zur
Vermeidung ausgedehnter Verbrennungen ist im Heiz- und
Maschinenraume grundsätzlich vollständiger Anzug zu
tragen. Brandblasen nicht öffnen! Die
Brandwunden nicht mit den Händen berühren und nicht
waschen, sondern mit einem Verbandbäckchen, mit einer
Wismutbrandbinde oder einem Salbenverband verbinden. Der
Salbenverband wird folgendermaßen angelegt: Lagen keimfreien
Mulls werden mit einer reichlichen Menge Salbe (Boroglyzerinlanolin,
Borsalbe oder Vaseline) bestrichen oder mit Olivenöl getränkt,
die verbrannten Körperstellen erst mit diesen Lagen, dann mit
Verbandwatte bedeckt und mit Mullbinde oder dreieckigen Tüchern
verbunden. Bei
ausgedehnten Verbrennungen und Verbrühungen erst sorgfältige
Verbände anlegen, dann den Verbrannten möglichst bequem
lagern, ihn durch Zudecken gegen Wärmeverlust schützen,
ihm reichliche Mengen leichten Tees oder Kaffees und möglichst
auch schmerzstillende Mittel reichen. Auf
die Notwendigkeit allerschnellster Entfernung der gesamten Kleidung
an den verbrühten Stellen – im Zweifelsfall, welche
Stellen unter der Kleidung verbrüht sind, der ganzen Kleidung!
- sei jedoch hier ausdrücklich hingewiesen. Unter der mit Dampf
oder heißem Wasser, Öl usw. vollgesogenen Kleidung frißt
die Verbrühung schnell weiter und kann so noch nachträglich
lebensgefährlich werden. Über
Verhalten bei Dampfgefahr s. Abschnitt VIII, 7.
...
6.
Hitzschlag Das
wichtigste ist die Vorbeugung: Vermeidung des Genusses von Alkohol
und Nikotin oder sonstigen Ausschweifungen. Ausgeruht zum Dienst
kommen! Bei großer Hitze ab und zu schluckweise ungesüßten
Kaffee oder Tee, aber keine süßen Getränke und
niemals hastig trinken. Den
Ohnmächtigen aus dem Betriebsraume an eine kühle
luftbewegte Stelle des Schiffes bringen, beengende und überflüssige
Kleidung entfernen (Oberkleidung, Hosenträger), Kopf und
Oberkörper etwas hoch lagern, Körper trocken reiben, dann
Stirn, Gesicht und Brust mit kaltem Wasser befeuchten, den
befeuchteten Stellen Luft zufächeln; wenn die Besinnung
zurückgekehrt ist, kalten Kaffee zu trinken geben. Stockt die
Atmung, Lobelin und künstliche Atmung! Wenn Erholung
eingetreten ist, Ruhe und Schlaf gönnen, dabei aber die Atmung
noch überwachen.
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